Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) erstellt jährlich eine Übersicht über die eingereichten Beschwerden in der Haftpflichtversicherung.
Um eine gewisse Vergleichbarkeit der Zahlen herzustellen habe ich für Sie die Zahlen um eine Kennzahl erweitert und zwar die Quote von Beschwerden zu bestehenden Verträgen des Vorjahres (hier 2010) mit 100.000 multipliziert.
Die Kennzahl entspricht also der Anzahl der Beschwerden pro 100.000 Verträgen.
Hier finden Sie die: Beschwerdestatistik Haftpflichtversicherung 2011
Was ist nach eine Privathaftpflicht-Schadenfall zu tun?
• Schaden möglichst schnell der Versicherung melden.
• Geben Sie die Umstände und den Hergang zum Schaden der Versicherung wahrheitsgemäß an!
• Ohne Abstimmung mit Ihrer Versicherung sollten Sie keine Zahlung an
den Geschädigten leisten und auch keine Erklärungen über Ihre
Schadenersatzpflicht abgeben, dies ist dann Sache der Versicherung.
• Gegen einen Mahnbescheid sollten Sie sofort Widerspruch einlegen
und umgehend die Versicherung imformieren.
• Informieren sie auch sofort ihre Versicherung, wenn gegen Sie gerichtlich ein Anspruch
geltend gemacht wird, Prozesskostenhilfe beantragt oder Ihnen ein Gerichtsstreit angekündigt wird.
Ebenso informieren Sie den Haftpflichtversicherer Falle einer einstweiligen Verfügung,
eines Beweissicherungsverfahrens oder eines Arrestes.
Für Alleinstehende Personen (Singles) bieten die meisten Versicherungsgesellschaften sogenannte Single-Tarife in der Privathaftpflichtversicherung an.
Diese Tarife sind günstiger als Familientarife.
Teilweise gibt es auch Single Tarife mit Kindern, die für alleinerziehende Elternteile gedacht sind.
Man sollte, wenn man einen Single Haftpflicht-Tarif abgeschlossen hat, daran denken,
dass man den Tarif umstellen sollte, sobald man das Single Dasein aufgibt
und mit Partner/Partnerin oder mit Kindern zusammen lebt.
Dann ist es günstiger auf einen Familientarif umzustellen auch wenn beide einen “günstigeren” Single Tarif haben.
>>> Zum Privathaftpflicht Vergleichsrechner
Ob es um den herunter gestoßenen Fernseher beim Besuch eines Bekannten
oder den mit dem Skateboard umgefahrenen und verletzten Nachbarn geht.
Es gilt: Wer einen Schaden anrichtet ist dafür haftbar, in unbegrenzter Höhe und lebenslang.
Im Bürgerlichen Gesetzbuch heißt es:
”Jeder, der das Eigentum, die Gesundheit oder das Leben eines anderen verletzt, muss Schadenersatz leisten”
Wer einem Anderen schwer verletzt oder materiellen Schaden zufügt muss diesen Schaden wieder gut machen.
Schadenersatzforderungen können, vor allem wenn auch Personen geschädigt wurden, in die Millionen gehen.
Eine private Haftpflichtversicherung deckt dieses finanzielle Risiko,
welches den zur Schadenersatzzahlung Verpflichteten finanziell ruinieren kann, ab.
Die Privathaftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherung,
die jedermann(frau) haben sollte!
>>>> Zum Privathaftpflicht Vergleichsrechner


